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Der jahrelange Rechtsstreit zwischen Oculus und der Bethesda-Muttergesellschaft ZeniMax hat nun offiziell ein Ende gefunden. Beide Parteien kamen zu einer außergerichtlichen Einigung. Die Bedingungen des Vergleichs wurden für die Öffentlichkeit allerdings nicht bekannt gegeben.

Rechtsstreit zwischen Oculus und ZeniMax offiziell beendet

Seit 2014 sind die beiden Parteien miteinander im Clinch und streiten vor Gericht um Milliardenbeträge. So warf ZeniMax damals Oculus Technologiediebstahl und die Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen vor, wodurch die Oculus Rift angeblich überhaupt erst entwickelt werden konnte. John Carmack sei dabei maßgeblich beteiligt gewesen. Der damalige Mitgründer von id Software wechselte 2013 zu Oculus und war als Chief Technology Officer für die Entwicklung der Rift verantwortlich. Der Vorwurf: Oculus verwendete einen Code, der ursprünglich in und für sein Ex-Unternehmen entwickelt wurde.

Oculus Runtime 1.3.2

Quelle: Oculus

Bis zum heutigen Tage wurden zahlreiche Urteile gesprochen und Gegenanträge gestellt. So wurden 2017 gerichtliche Zahlungen von über 500 Millionen US-Dollar für Copyright-Verletzungen an ZeniMax festgelegt, der Datendiebstahl wurde jedoch dementiert. Im Juni 2018 wurde der Betrag um die Hälfte reduziert. Nebenbei wurde der persönliche Rechtsstreit zwischen Carmack und ZeniMax beendet, bei dem er 22,5 Millionen US-Dollar vom Unternehmen einforderte.

John-Carmack-Oculus

John Carmack

 

Von offizieller Seite bestätigt man nun das Ende des Rechtsstreits, denn Kläger und Angeklagte konnten sich außergerichtlich einigen. Robert Altman, CEO von ZeniMax, gibt ein Statement zur Einigung:

Wir freuen uns, dass ein Vergleich erzielt wurde, und sind mit dem Ergebnis völlig zufrieden. Obwohl wir Gerichtsverfahren nicht mögen, werden wir uns immer energisch gegen jede Verletzung oder Veruntreuung unseres geistigen Eigentums durch Dritte verteidigen.”

Auch Facebook kommentiert in kurzen Worten das Ende der epochalen Verhandlung:

Wir sind glücklich darüber, dies hinter uns zu lassen und die Zukunft der Gestaltung der VR fortsetzen zu können.”

Welche Konditionen und Bedingungen die außergerichtliche Einigung beinhaltet, bleibt unbekannt.

(Quellen: Variety | GeekWire)

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